Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Primo Haus & Finanz e.K.

1. Geltung

Mit der Anforderung eines Exposés oder weiterer Objektinformationen in Kenntnis unserer Provisionsregelung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und Primo Haus & Finanz e.K. ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages und werden vom Maklerkunden mit der Nutzung unserer Dienste anerkannt.

2. Vertraulichkeit und Weitergabeverbot

Unsere Angebote, Exposés und Informationen sind vertraulich und ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Primo Haus & Finanz e.K. unzulässig.
Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere von ihm informierte Person den Hauptvertrag ab, der nach diesen Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde, Primo Haus & Finanz e.K. Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zu zahlen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

3. Angebote und Objektangaben

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Die Objektinformationen beruhen auf den Angaben des Verkäufers oder Vermieters. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von Primo Haus & Finanz e.K. nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten übernommen. Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben selbst zu prüfen.

4. Entstehen des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch den Nachweis oder die Vermittlung von Primo Haus & Finanz e.K. ein Hauptvertrag über das nachgewiesene Objekt zustande kommt. Eine Mitursächlichkeit der Tätigkeit genügt.
Kommt der Hauptvertrag zu abweichenden Bedingungen zustande oder bezieht sich auf ein anderes Objekt desselben Vertragspartners, bleibt der Provisionsanspruch bestehen, sofern das Geschäft dem ursprünglich angebotenen wirtschaftlich entspricht oder nur unwesentlich abweicht (z. B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf, Tauschgeschäft etc.).

5. Fälligkeit der Provision

Der Provisionsanspruch wird mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags bzw. Mietvertrags fällig. Die Provision ist nach Rechnungserhalt sofort zahlbar.
Primo Haus & Finanz e.K. ist berechtigt, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss ohne unsere Teilnahme, ist der Kunde verpflichtet, uns unaufgefordert über den Vertragsinhalt und die zur Provisionsberechnung relevanten Daten zu informieren.

6. Höhe der Provision

Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gilt folgende Provisionsregelung:

  • Beim Verkauf von Immobilien: Verkäuferprovision 3,57 % und Käuferprovision 3,57 % jeweils vom wirtschaftlichen Kaufpreis inkl. 19 % MwSt.

  • Bei Vermietung von Gewerbeimmobilien: Vermieterprovision 2,38 Monatsmieten und Mieterprovision 3,57 Monatsmieten inkl. 19 % MwSt.

7. Doppeltätigkeit

Primo Haus & Finanz e.K. ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter bzw. Käufer/Mieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. In diesem Fall verpflichten wir uns zur neutralen und unparteiischen Vermittlung.

8. Vorkenntnis

Ist dem Kunden das von Primo Haus & Finanz e.K. angebotene Objekt bereits bekannt, muss er dies unverzüglich – spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen – mitteilen und auf Verlangen nachweisen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, haftet er für die uns dadurch entstandenen Aufwendungen als Schadenersatz.

9. Tippgeber-Provision

Eine Tippgeber-Provision wird nur gezahlt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Objekt ist Primo Haus & Finanz e.K. bislang nicht bekannt.

  • Das Objekt ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z. B. auf Portalen oder durch Verkaufsschilder).

  • Es besteht eine schriftliche Vereinbarung zwischen Tippgeber und Primo Haus & Finanz e.K..

  • Mit dem Eigentümer wird ein Maklervertrag geschlossen, aus dem eine Provision gemäß Ziffer 6 resultiert.

  • Der Tippgeber ist nicht Eigentümer des Objekts und erhält keine Kaufpreiszahlung.

10. Haftungsbeschränkung

Für leichte Fahrlässigkeit haftet Primo Haus & Finanz e.K. nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Eine Haftung für Informationen Dritter (z. B. Eigentümerangaben) wird ausgeschlossen.

11. Informationspflicht nach VSBG

Primo Haus & Finanz e.K. ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist Mannheim.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


Stand: November 2025 – Primo Haus & Finanz e.K., Inhaber: Manuel Schromm, Hockenheimer Str. 1, 68809 Neulußheim. Weitere Informationen und Datenschutzerklärung unter www.primo-hausfinanz.de.